Veröffentlichungen

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Artikel aus dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 23.07.2014

Strengere Regeln für Steuerhinterzieher

 

Die Strafzuschläge bei Steuerhinterziehung steigen und fremdländische Banken sind ab 2015 nicht mehr durch das Bankgeheimnis gebunden. Wer mit dem Gedanken an eine Selbstanzeige spielt, sollte dies noch in diesem Jahr machen.

Die Zahlen schnellen in die Höhe: Nach einer Umfrage des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ in 16 Bundesländern gingen bis Ende Juni diesen Jahres mehr als 22.600 Selbstanzeigen mit Bezug auf ausländische Kapitaleinkünfte bei den Steuerbehörden ein. Dagegen lag die Zahl im Vorjahreszeitraum bei rund 9.200. Hintergrund für die gestiegene Zahl der Selbstanzeigen dürften zum einen prominente Fälle wie Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer sein, zum anderen die beschlossenen Regeln zur Verschärfung der Selbstanzeige.

Höhere Strafzuschläge

Diese treten ab dem 1. Januar 2015 in Kraft. Zwar ist die grundsätzliche Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige nach längerer Diskussion beschlossen worden, jedoch gelten dann deutlich höhere Strafzuschläge. Während bislang ab 50.000 Euro lediglich ein Strafzuschlag von fünf Prozent gezahlt werden musste, werden dann bereits bei einem Betrag zwischen 25.000 bis 100.000 Euro zehn Prozent fällig. Ab einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 100.000 bis eine Million Euro beträgt der Zuschlag 15 Prozent, darüber sogar 20 Prozent.

Lange Bearbeitung

Hinzu kommt, dass die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO künftig nur bei einem Hinterziehungsbetrag bis 25.000 Euro möglich ist. Allerdings wird ab diesem Betrag bei gleichzeitiger Zahlung des vorgenannten Strafzuschlages von der Strafverfolgung abgesehen. Darüber hinaus sind noch die Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr zu zahlen. Diese sind künftig sofort zu entrichten und gelten als zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die nachzuzahlenden Steuern und auch die Hinterziehungszinsen nicht sofort, also mit Abgabe der Selbstanzeige, sondern erst nach Vorlage der geänderten Steuerbescheide innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist zu zahlen sind.

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der gestiegenen Anzahl der Selbstanzeigen mit einer längeren Bearbeitungsdauer beim Finanzamt zu rechnen. Es können mehrere Monate vergehen. In allen Fällen der Steuerhinterziehung erstreckt sich die Berichtigungspflicht auf einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. Die Strafverfolgungsverjährung bei einer einfachen Steuerhinterziehung wurde von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt.

Bankgeheimnis fällt

Eine Selbstanzeige ist auch deshalb zu empfehlen, da sich Luxemburg ab dem 1. Januar 2015 einem automatischen Informationsaustausch anschließen wird. Das Bankgeheimnis wird hinfällig. Weitere Länder, darunter Österreich und die Schweiz, werden folgen. Die deutschen Steuerbehörden werden zukünftig über die Zinserträge informiert. Das Wohnsitz Finanzamt kann dann überprüfen, ob der Bürger ausländische Zinserträge in seiner Steuererklärung angegeben hat oder nicht. So werden Steuersünder eher entdeckt und müssen mit Konsequenzen rechnen, sollten sie jetzt nicht ihre ausländischen Kapitalerträge nacherklären. Viele ausländische Banken fordern ihre Kunden daher auf, eine Erklärung zur Steuerehrlichkeit abzugeben. Anderenfalls müssen die Kunden damit rechnen, dass die Geschäftsbeziehung gekündigt wird.

Experten einbeziehen

Da das zweite Halbjahr 2014 bereits angebrochen ist, sollte sich jeder Steuerpflichtige ernsthaft fragen, ob er in diesem Jahr noch eine Selbstanzeige abgeben möchte, um in den Genuss der bisherigen gesetzlichen Regelungen zu gelangen. Das frühzeitige Einschalten eines steuerlichen Beraters ist dabei dringend anzuraten.

 

Joachim Doll, Fachanwalt für Steuerrecht




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